100% ehrenamtliche Hilfe


Geschäftsordnung

 

§ 1  Zielsetzung

 

a. „Bürger für Bürger“ ist eine Initiative Biberacher Bürgerinnen und Bürger, die ihr Wissen, ihre Kenntnisse und Erfahrungen der Stadt Biberach und ihren Einwohnern zur Verfügung stellt.

b. Die Initiative versteht sich als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts   

und hat sich zum Ziel gesetzt, ehrenamtliche Dienstleistungen innerhalb der Stadt Biberach anzubieten oder zu vermitteln. Dienstleistungen außerhalb der Stadt Biberach stehen im Ermessen der Arbeitskreisleiter. Die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Verbänden ist Bestandteil der Zielsetzung.

c. Das ehrenamtliche Engagement reicht von der unmittelbaren Übernahme städtischer bzw. kommunalpolitischer Aufgaben bis zur Beratung und aktiven Unterstützung der Einwohnerschaft der Stadt Biberach in den vielfältigen Sach- und Lebensfragen unserer Gesellschaft. Einzelheiten über die Angebote und Leistungen werden in Informationsschriften und im Internet dargestellt.

d. Wegen der kommunal- und gesellschaftspolitischen Bedeutung steht „Bürger für Bürger“ unter der ausdrücklichen Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters der Stadt Biberach.

 

§ 2  Mitarbeit

 

Engagierte Bürgerinnen und Bürger aus Biberach und Umgebung sind zur Mitarbeit eingeladen. Das in   § 3 genannte Organisationsteam entscheidet über den Einsatz von interessierten Personen.


§ 3  Organe

 

Organe der Initiative sind

a. die Hauptversammlung

b. das Organisationsteam

§ 4  Hauptversammlung

 

Die Hauptversammlung ist alle zwei Jahre, in der Regel in der ersten Jahreshälfte, abzuhalten. Sie wird vom Sprecher des Organisations­teams oder seines Beauftragten in schriftlicher Form  spätestens 14 Tage vorher durch Zustellung einer Einladung mindestens an die Mit­arbeiterInnen der Initiative sowie den Schirmherrn einberufen.

Andere interessierte Personen sind willkommen.

Der Sprecher oder sein Beauftragter leitet die Hauptversammlung.

Sind Beschlüsse zu fassen, so ist die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erforderlich.

Die Hauptversammlung ist zuständig für

a. die Erstellung und Änderung einer Geschäftsordnung,

b. die Entgegennahme der Jahresberichte des Organisationsteams,

c. die Wahl des Organisationsteams für jeweils zwei Jahre,

d. die Auflösung der Initiative „Bürger für Bürger“ und die Verwendung des bei Auflösung vorhandenen Vermögens der Initiative. Der Auflösungsbeschluss erfordert eine 2/3tel Mehrheit der Stimmen der Anwesenden.

 

§ 5  Organisationsteam

 

Das Organisationsteam besteht aus

a. Sprecher/in,

b. Stellvertreter/in des/der Sprechers/in,

c. Kassenwart/in,

d. Schriftführer/in,

e. Beauftragte/r für Öffentlichkeitsarbeit.

 

Das Organisationsteam benennt die Arbeitskreise und bestellt deren LeiterInnen.

Das Organisationsteam und die LeiterInnen der Arbeitskreise treffen sich an von ihnen festgesetzten Terminen zu gemeinsamen Beratungen. Über diese Zusammenkünfte sollen Kurzprotokolle gefertigt werden.

Der Sprecher vertritt die Initiative „Bürger für Bürger“ nach außen.

§ 6  Sitz der Initiative

 

Die Adresse der Initiative „Bürger für Bürger“ ist:

Ochsenhauser Hof, Gymnasiumstrasse 28, 88400 Biberach an der Riss.

Dort ist ein zu festen Zeiten besetztes Büro von „Bürger für Bürger“ eingerichtet.

 

§ 7 Inkrafttreten

 

Diese Geschäftsordnung tritt mit dem heutigen Tage in Kraft, gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 11.Oktober 2000 außer Kraft.

Biberach an der Riss, den 25. April 2012

Für „Bürger für Bürger“ dessen Organisationsteam

Peter Rupf          Ingeborg Mock                      Gottfried Palm             Walther Schmid                               

Sprecher         Öffentlichkeitsarbeit          Kassenverwalter      Schriftführer                     

 

 

Biberach an der Riss, 14. März 2013

Für die Stadt Biberach

Norbert Zeidler, Oberbürgermeister